1.) Warum Selbstbeteiligung, und was ist das?
Was ist eine Selbstbeteiligung in der Versicherung?
Eine Selbstbeteiligung ist ein festgelegter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlen muss, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.
Wozu dient eine Selbstbeteiligung?
Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringert den Versicherungsbeitrag des Versicherungsnehmers. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens nur einen geringen Teil selbst tragen muss und die Versicherung den Rest bezahlt. Dadurch werden die Versicherungsbeiträge insgesamt niedriger.
Wo findet man die Vereinbarung der Selbstbeteiligung?
Die Vereinbarung der Selbstbeteiligung findet man im Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer und die Versicherungsgesellschaft haben dies bei Vertragsabschluss vereinbart.
Ist eine Selbstbeteiligung immer sinnvoll?
Eine Selbstbeteiligung kann für den Versicherungsnehmer sinnvoll sein, wenn er sich einen niedrigeren Versicherungsbeitrag wünscht und bereit ist, im Schadensfall einen festgelegten Betrag selbst zu tragen. Allerdings kann eine Selbstbeteiligung auch zu höheren Kosten für den Versicherungsnehmer führen, wenn er häufig Schäden hat.
In welchen Versicherungsbereichen gibt es eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung gibt es in der Regel bei Kasko-Versicherungen wie der KFZ-Kasko-Versicherung, der Hausratversicherung oder der Gebäudeversicherung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Selbstbeteiligungen jedoch gesetzlich nicht zulässig.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung sein?
Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers ab. Eine höhere Selbstbeteiligung führt zu einem niedrigeren Versicherungsbeitrag, aber auch zu höheren Kosten im Schadensfall. Eine niedrigere Selbstbeteiligung bedeutet höhere Versicherungsbeiträge, aber auch niedrigere Kosten im Schadensfall.
Kann die Selbstbeteiligung im Schadensfall angefochten werden?
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung kann im Schadensfall nicht angefochten werden. Der Versicherungsnehmer muss den festgelegten Betrag selbst tragen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.
2.) Darf mir die Werkstatt die Selbstbeteiligung erlassen? NEIN!
Antwort: Es ist nicht unüblich, dass Werkstätten dem Kunden anbieten, die Selbstbeteiligung zu erlassen. Jedoch sollten Kunden äußerst vorsichtig sein, da solche Praktiken als Betrug angesehen werden können und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Im Fall einer Klage gegen die Werkstatt kann es auch dazu führen, dass die Versicherungsleistungen versagt werden. Daher wird davon abgeraten, mit der Werkstatt Sondervereinbarungen ohne das Wissen der Versicherung zu treffen.
Frage: Was passiert, wenn die Werkstatt meine Selbstbeteiligung erlässt?
Antwort: Wenn die Werkstatt die Selbstbeteiligung erlässt, rechnet sie normalerweise mit der Versicherung ab, als ob der Kunde die Selbstbeteiligung tatsächlich gezahlt hätte. Das kann zu Problemen führen, da diese Praxis als Betrug angesehen werden kann. Die Versicherung kann eine Klage gegen die Werkstatt einreichen, um die vollen Reparaturkosten zurückzufordern.
Frage: Ist es illegal, wenn die Werkstatt meine Selbstbeteiligung erlässt?
Antwort: Ja, es kann als illegal angesehen werden, wenn die Werkstatt dem Kunden die Selbstbeteiligung erlässt, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Solche Praktiken können als Betrug angesehen werden und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Außerdem können Versicherungsleistungen versagt werden.
Frage: Kann ich mit meiner Versicherung verhandeln, um meine Selbstbeteiligung zu reduzieren?
Antwort: Ja, in einigen Fällen ist es möglich, mit der Versicherung zu verhandeln, um die Höhe der Selbstbeteiligung zu reduzieren. Eine niedrigere Selbstbeteiligung kann jedoch zu höheren Versicherungsprämien führen. Es ist ratsam, die verschiedenen Optionen sorgfältig abzuwägen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
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RA Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Versicherer müssen den Schaden nicht immer vollständig bezahlen
3.) Wo soll ich mein durch Hagel beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?
Hagelschäden sollten nur im Fachbetrieb repariert werden!
Wie bereits erwähnt, schießen bei großen Hagelereignissen sogenannte Hagelstationen wie Pilze aus dem Boden. Die Betreiber dieser Hagelstation bedienen sich oftmals Beulendoktoren, die auf selbständiger Basis als Subunternehmer angeworben werden und in kurzer Zeit relativ viele Fahrzeuge reparieren möchten. Der gesamte Reparatur-Ablauf steht oftmals nicht unter Aufsicht qualifizierter Kfz...Karosserie...oder Lackierer Meister, und es wird oft nicht qualifiziertes Personal zur Zerlegung bzw. De- und Montage Ihres Fahrzeuges eingesetzt. Wie stark Ihr Fahrzeug evtl. zerlegt werden muss, sehen Sie auf unserer Fotoseite! Deshalb wenden Sie sich an die Werkstatt oder den Lack und Karosseriebetrieb Ihres Vertrauens, in Ihrer direkten Umgebung. Ob Markengebunden oder nicht, spielt keine Rolle. Alle Werkstätten haben mit Sicherheit einen erfahrenen Beulendoktor der ins Haus kommt, und mit dem jahrelang vertrauensvoll zusammengearbeitet wird. Sollte man dort nicht reparieren, so kann man Ihnen mit Sicherheit einen Betrieb nennen, an den Sie sich vertrauensvoll wenden können. Wer Ihnen mit Sicherheit am besten helfen kann, ist ein Beulendoktor der einen Betrieb mit Niederlassung hat. Denn hier wird den ganzen Tag nichts anderes gemacht als Dellenbeseitigung, und alle dazugehörenden De- und Montagearbeiten.
4.) Bekommt der Beulendoktor jede Delle raus?
Ganz klare Antwort: Nein! Aber jeder erfahrene Ausbeultechniker kann das normalerweise bei der Besichtigung erkennen, und wird mit dem Sachverständigen abklären, dass das entsprechende Bauteil lackiert werden muss.
5.) Warum sollte ich meinen Hagelschaden nicht fiktiv abrechnen!
Zunächst einmal eine Antwort auf" Was bedeutet fiktive Abrechnung"
Ihr Fahrzeug wurde von einem Sachverständigen begutachtet und dieser hat eine Kalkulation erstellt, in der die Kosten zur Reparatur Ihres Fahrzeuges ausgewiesen. Diesen Betrag könnten Sie sich auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Allerdings abzüglich MwSt. und abzüglich Ihrer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Hierzu folgendes Rechenexempel:
Reparaturkosten mit MwSt. 2357,03 € abzgl. 19 % MwSt. 376,33 € = 1980,70 € abzgl. Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € = Auszahlungsbetrag 1830,70 € Siehe Foto
Wenn Sie diesen Weg wählen, wird Ihr fiktiv abgerechneter Schaden bei der Firma https://www.informa-his.de gemeldet. Und so lange gespeichert, bis Sie Ihrer Versicherung den Nachweis erbringen, dass der gemeldete Schaden an Ihrem Fahrzeug repariert wurde. Entweder in Form einer Reparaturrechnung, oder Sie lassen sich am besten durch den Sachverständigen, der Ihre Kalkulation angefertigt hat, durch eine erneute Besichtigung eine Reparaturbestätigung anfertigen, die aber unter Umständen kostenpflichtig ist.
6.) Scheiben defekt nach Hagelschaden! Achtung bei älteren Fahrzeugen
Sollte Ihr Fahrzeug verhageln, und beispielsweise die Windschutzscheibe so stark beschädigt sein, dass eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich ist, wird meistens umgehend eine sogenannte Notverglasung durchgeführt. Diese rechnet der reparierende Betrieb mit Ihrer Teilkaskoversicherung ab. Sollten Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, ist Vorsicht geboten. Wenn sich bei der späteren Besichtigung des Hagelschadens durch einen Sachverständigen herausstellen sollte, dass die Kosten der Reparatur höher sein sollten als der Wert Ihres Fahrzeugs, rechnet Ihre Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die bereits getauschte Scheibe wird nicht bezahlt, oder bei der Totalschadensumme in Abzug gebracht.
7.) Thema Stundenverrechnungssatz, (Stundenlöhne der Werkstätten).
Die in den Gutachten oder Kalkulationen angegebenen Stundenverrechnungssätze, bzw. Stundenlöhne der Werkstätten sind oft sehr unterschiedlich. Zunächst einmal sind manchmal die Löhne pro Stunde (EUR/STD) angegeben, und manchmal pro. AW. Bei Lohn pro AW finden Sie dort zusätzlich die Angabe entweder 1Stunde = 10 AW oder 1 Stunden = 12 AW als Information zum Multiplikator der AW´s. Zusätzlich finden Sie bei der Schlusskalkulation unter Arbeitslohn verschiedene Klassen, denen unter Umständen verschieden Preise zugeordnet sind. Bei den Klassen handelt es sich um Löhne für Mechaniker / Elektriker/ Karosseriebauer / Ausbeultechniker usw. .
Sollten in Ihrer Kalkulation
Beteiligte
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