FAQ: Warum ist es nicht erlaubt, dem Versicherungsnehmer die Selbstbeteiligung zu erlassen oder zu erstatten?
1. Was bedeutet Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?
Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat. Sie dient dazu, das Risiko kleiner Schäden zu minimieren und die Versicherungsprämien zu senken. In der Kfz-Versicherung ist die Selbstbeteiligung insbesondere in der Teil- und Vollkaskoversicherung üblich.(Wikipedia, Finanztip, Bußgeldkatalog)
2. Ist es erlaubt, dem Kunden die Selbstbeteiligung zu erlassen oder zu erstatten?
Nein, das Erlassen oder Erstatten der Selbstbeteiligung durch die Werkstatt ist rechtlich unzulässig. Wenn eine Werkstatt dem Kunden anbietet, die Selbstbeteiligung zu übernehmen oder zu erlassen, ohne dies der Versicherung mitzuteilen, kann dies als Versicherungsbetrug gewertet werden. Das Amtsgericht Köln hat in einem Urteil festgestellt, dass die Gewährung eines Rabatts in Höhe der Selbstbeteiligung, der gegenüber der Versicherung verschwiegen wird, einen Versicherungsbetrug darstellt (AG Köln, 03.04.2013 – Az: 523 Ds 77/13). (Autorecht Siegen / Kreuztal, AnwaltOnline - Problem gelöst.)
3. Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei einem solchen Verhalten?
Das Verschweigen eines Erlasses der Selbstbeteiligung gegenüber der Versicherung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtlich kann die Werkstatt auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Strafrechtlich kann das Verhalten als Betrug gemäß § 263 StGB gewertet werden. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass das Verschweigen des Verzichts auf die Selbstbeteiligung gegenüber dem Versicherer als Betrug zu werten ist (OLG Köln, 12.10.2012 – Az: 6 U 93/12). (ZJS, Streifler)
4. Warum ist das Erlassen der Selbstbeteiligung problematisch?
Das Erlassen der Selbstbeteiligung führt dazu, dass der Versicherer eine höhere Schadenssumme erstattet, als tatsächlich angefallen ist. Dies stellt eine Täuschung des Versicherers dar und benachteiligt andere Versicherungsnehmer, da die Versicherungsgesellschaft höhere Kosten trägt, die letztlich auf alle Versicherten umgelegt werden. Zudem kann ein solches Verhalten wettbewerbswidrig sein, da es einen unlauteren Vorteil gegenüber anderen Werkstätten darstellt, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. (Wikipedia, Weiß & Partner Esslingen)
5. Gibt es Ausnahmen, in denen der Verzicht auf die Selbstbeteiligung zulässig ist?
In bestimmten Fällen kann der Versicherer selbst auf die Selbstbeteiligung verzichten, beispielsweise wenn eine Reparatur in einer von der Versicherung empfohlenen Werkstatt durchgeführt wird. Ein solcher Verzicht muss jedoch ausdrücklich mit dem Versicherer vereinbart sein und darf nicht einseitig von der Werkstatt oder dem Versicherungsnehmer beschlossen werden.
Fazit:
Das Erlassen oder Erstatten der Selbstbeteiligung durch die Werkstatt ohne Zustimmung der Versicherung ist rechtlich unzulässig und kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Sowohl Werkstätten als auch Versicherungsnehmer sollten sich strikt an die vertraglichen Vereinbarungen halten und Änderungen oder Sonderregelungen stets mit der Versicherung abstimmen.(Autorecht Siegen / Kreuztal)
Lesen Sie dazu folgende Beiträge der Rechtsanwälte
RA Andreas Holzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Versicherer müssen den Schaden nicht immer vollständig bezahlen
4.) Bekommt der Beulendoktor jede Delle raus?
Ganz klare Antwort: Nein! Aber jeder erfahrene Ausbeultechniker kann das normalerweise bei der Besichtigung erkennen, und wird mit dem Sachverständigen abklären, dass das entsprechende Bauteil lackiert werden muss.
5.) Warum sollte ich meinen Hagelschaden nicht fiktiv abrechnen!
Zunächst einmal eine Antwort auf" Was bedeutet fiktive Abrechnung"
Ihr Fahrzeug wurde von einem Sachverständigen begutachtet und dieser hat eine Kalkulation erstellt, in der die Kosten zur Reparatur Ihres Fahrzeuges ausgewiesen. Diesen Betrag könnten Sie sich auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Allerdings abzüglich MwSt. und abzüglich Ihrer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung. Hierzu folgendes Rechenexempel:
Reparaturkosten mit MwSt. 2357,03 € abzgl. 19 % MwSt. 376,33 € = 1980,70 € abzgl. Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € = Auszahlungsbetrag 1830,70 € Siehe Foto
Wenn Sie diesen Weg wählen, wird Ihr fiktiv abgerechneter Schaden bei der Firma https://www.informa-his.de gemeldet. Und so lange gespeichert, bis Sie Ihrer Versicherung den Nachweis erbringen, dass der gemeldete Schaden an Ihrem Fahrzeug repariert wurde. Entweder in Form einer Reparaturrechnung, oder Sie lassen sich am besten durch den Sachverständigen, der Ihre Kalkulation angefertigt hat, durch eine erneute Besichtigung eine Reparaturbestätigung anfertigen, die aber unter Umständen kostenpflichtig ist.
6.) Scheiben defekt nach Hagelschaden! Achtung bei älteren Fahrzeugen
Sollte Ihr Fahrzeug verhageln, und beispielsweise die Windschutzscheibe so stark beschädigt sein, dass eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich ist, wird meistens umgehend eine sogenannte Notverglasung durchgeführt. Diese rechnet der reparierende Betrieb mit Ihrer Teilkaskoversicherung ab. Sollten Sie ein älteres Fahrzeug besitzen, ist Vorsicht geboten. Wenn sich bei der späteren Besichtigung des Hagelschadens durch einen Sachverständigen herausstellen sollte, dass die Kosten der Reparatur höher sein sollten als der Wert Ihres Fahrzeugs, rechnet Ihre Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die bereits getauschte Scheibe wird nicht bezahlt, oder bei der Totalschadensumme in Abzug gebracht.
7.) Thema Stundenverrechnungssatz, (Stundenlöhne der Werkstätten).
Die in den Gutachten oder Kalkulationen angegebenen Stundenverrechnungssätze, bzw. Stundenlöhne der Werkstätten sind oft sehr unterschiedlich. Zunächst einmal sind manchmal die Löhne pro Stunde (EUR/STD) angegeben, und manchmal pro. AW. Bei Lohn pro AW finden Sie dort zusätzlich die Angabe entweder 1Stunde = 10 AW oder 1 Stunden = 12 AW als Information zum Multiplikator der AW´s. Zusätzlich finden Sie bei der Schlusskalkulation unter Arbeitslohn verschiedene Klassen, denen unter Umständen verschieden Preise zugeordnet sind. Bei den Klassen handelt es sich um Löhne für Mechaniker / Elektriker/ Karosseriebauer / Ausbeultechniker usw. .
Sollten in Ihrer Kalkulation
Beteiligte
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